"Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht)." (Schulbesuchsverordnung §2 Abs.1)
Wenn Ihr Kind krank ist und die Schule nicht besuchen kann, informieren Sie uns über WebUntis. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Browser oder HandyApp. Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier die notwendige Anleitung. Wir bitten darum, die Krankmeldung nur dann telefonisch durchzuführen, wenn besonderer Gesprächsbedarf besteht. Falls Ihr Kind an der Hausaufgabenbetreuung teilnimmt, weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme ebenfalls aus Krankheitsgründen nicht möglich sei.
Nachdem Ihr Kind wieder gesund ist, muss am ersten Tag des Wiedererscheinens eine schriftliche Entschuldigung für die Fehlzeiten vorgelegt werden.
Erkrankt Ihr Kind während der Unterrichtszeit, werden Sie telefonisch benachrichtigt. Wir erwarten, dass Sie oder eine andere vertraute im Aufnahmebogen vermerkte erwachsene Person Ihr Kind von der Schule abholt. Außerdem geben wir Ihrem Kind für diesen Tag den Entschuldigungszettel mit, der unterschrieben wieder zu uns zurück soll.