Elternbeirat

Der Elternbeirat der Otto-Hahn-Gymnasiums mit Realschule Furtwangen

Schuljahr 2023-24

Der Elternbeirat 2023-24

Vorstand

  • Sandra Kolbig (Vorsitzende)
  • Alexandra Pfaff (stellv. Vorsitzende)
  • Barbara Plötz (Beiratsmitglied)
  • Michael Breindl (Beiratsmitglied)
  • Björn Gohlke (Beiratsmitglied)

Mitglieder der Schulkonferenz

1. Sandra Kolbig (Stellvertreterin: Karin Jäger)

2. Michael Breindl (Stellvertreter: Björn Gohlke)

3. Lisa Esterle (Stellvertreterin: Monika Grieshaber)

4. Manuela Pfaff (Stellvertreterin: Daniela Amann)


Kontakt:

sage_1_at_gmx.de

Rechtsstellung

Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg

§ 57 Elternbeirat

(I) Der Elternbeirat ist die 'Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihnen obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgabe obliegt es dem Elternheirat insbesondere

  1. die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern; 
  2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten; 
  3. das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern; 
  4. für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt 
  5. an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken; 
  6. bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken; 
  7. Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen.